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Hintergrund

Was wir wissen: Es gibt Jugendliche, die irritierende sexuell erregende Fantasien haben, nämlich unter anderen solche in denen Kinder vorkommen.

Woher wir das wissen: Durch Erfahrungen mit Jugendlichen, die uns von ihren Fantasien erzählt haben oder diese bereits in die Tat umgesetzt und Schwierigkeiten mit ihren Angehörigen oder Betreuern oder einem Gericht bekommen haben. Andere haben schon im Internet Bilder oder Filme gesehen, auf denen Kinder sexuell missbraucht werden.

Was wir erreichen wollen: Dass es nicht zu Taten kommt. Dazu zählt für uns auch die Nutzung von Missbrauchsabbildungen. Wir wollen Opfer verhindern. Wir wollen erreichen, dass Jugendliche nicht aus der Bahn geworfen werden, wenn sie problematische Sexualphantasien haben – das muss nicht sein und wir können helfen, dass es nicht dazu kommt. Wir wollen soziale Desintegration der betroffenen Jugendlichen verhindern.

Warum wir meinen, dass wir das erreichen können: Weil wir uns mit Prävention auskennen. Am Institut wurde das Projekt "Präventionsprojekt Dunkelfeld" (PPD) begründet, das vielleicht auch besser unter dem Namen „Kein Täter werden“ bekannt geworden ist. Schon sehr viele Betroffene haben dieses Hilfsangebot in Anspruch genommen. Aber es war und ist für Erwachsene gedacht. Für Jugendliche ist es nur bedingt geeignet, denn die befinden sich noch in ihrer Entwicklung, physisch wie psychisch. Gerade das wollen wir mit unserem neuen Angebot berücksichtigen, indem wir uns auf Jugendliche konzentrieren.

So erreichen Sie uns

Hotline des PPJ

Montag bis Mittwoch 15-17 Uhr, Donnerstag bis Freitag 11-13 Uhr

+49 30 450 529 529

Was wir häufig gefragt werden

Was ist das Ziel des PPJ?

Ziel des Projektes ist die Verhinderung erstmaliger oder wiederholter sexuell grenzverletzender Verhaltensweisen gegenüber Kindern, in Form direkter sexueller Übergriffe sowie der Nutzung von Missbrauchsabbildungen (sog. „Kinderpornografie“) durch Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren. Jugendliche, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen, werden dabei unterstützt, ihre Neigung ins Selbstbild zu integrieren und ihr Verhalten zu kontrollieren. Die Jugendlichen werden dabei nicht stigmatisiert, sondern erhalten altersgerechte und professionelle Unterstützungs- und Hilfsangebote.

Was unterscheidet das Projekt von anderen Hilfsangeboten für betroffene Jugendliche?

Das PPJ richtet sich spezifisch an Jugendliche, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen. Als Mitarbeiter des Institutes für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin der Charité Berlin sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Vivantes Klinikum im Friedrichshain sind wir speziell für die Diagnose und therapeutische Begleitung der Projektteilnehmer ausgebildet. Die Jugendlichen sind durch die ärztliche Schweigepflicht geschützt. Die Mitarbeiter des PPJ verurteilen niemanden für das, was er sexuell erregend empfindet. Unser Grundsatz lautet: Niemand ist verantwortlich für die eigene sexuelle Neigung, aber jeder ist sehr wohl verantwortlich für das eigene Verhalten.

Wer arbeitet im PPJ?

Ärzte und Psychologen mit besonderer Qualifizierung für die Diagnostik und Therapie sexueller Besonderheiten.

Was ist Pädophilie?

Pädophilie ist die sexuelle Ansprechbarkeit durch das kindliche (vorpubertäre) Körperschema, was sich auf Jungen oder auf Mädchen, aber auch auf beide Geschlechter richten kann. Der Begriff sagt lediglich etwas über die sexuelle Ausrichtung der Personen auf das präferierte (kindliche) Entwicklungsalter begehrter Sexualpartner aus und nicht darüber, ob entsprechende Wünsche in Verhalten umgesetzt werden. Wenn es zu konkreten sexuellen Handlungen eines Erwachsenen vor, an oder mit einem Kind kommt, wird dies als Pädosexualität bezeichnet. Diese sexuellen Missbrauchshandlungen können, müssen aber nicht auf eine Pädophilie zurückgehen. Die Pädophilie stellt eine Besonderheit der sexuellen Präferenz eines Menschen dar, manifestiert sich im Jugendalter und ändert sich dem derzeitigen Stand der sexualwissenschaftlichen Forschung zufolge nach Abschluss der Pubertät genauso wenig wie eine sexuelle Orientierung auf (erwachsene) Frauen oder Männer. Sie ist Schicksal und nicht Wahl und wie jede andere Präferenzausbildung das Produkt eines biopsychosozialen Entstehungsprozesses, der sich nicht willentlich beeinflussen lässt. Aus diesem Grund darf man die sexuelle Präferenzstruktur auch niemandem zum Vorwurf machen. Die Betroffenen sind nicht schuld an ihren sexuellen Gefühlen, aber sie sind verantwortlich für ihr sexuelles Verhalten. Die Diagnose Pädophilie darf nach dem weltweit gültigen Diagnoseklassifikationssystem ICD-10 (WHO) erst ab dem 16. Lebensjahr vergeben werden. Im PPJ wird unabhängig von Krankenkassen gearbeitet. Deshalb müssen keine Diagnosen vergebe werdenn. Vielmehr geht im Projekt darum, aktuell auftretende sexuellen Fantasien und Gefühle gemeinsam mit dem Jugendlichen im Gespräch und durch die Zuhilfenahme von Fragebögen zu erfassen.

Begehen alle Menschen mit einer sexuellen Ansprechbarkeit für Kinder auch sexuellen Kindesmissbrauch?

Nein. Menschen mit einem sexuellen Interesse an Kindern begehen nicht zwangsläufig sexuelle Übergriffe auf diese oder nutzen Abbildungen, die einen sexuellen Kindesmissbrauch darstellen. „Pädophilie“ und „sexueller Kindesmissbrauch“ sind daher keinesfalls gleichzusetzen. Letzteres ist strafrechtlicher Natur und bezeichnet ausschließlich sexuelle Handlungen mit Kindern, die überwiegend von Tätern begangen werden, die keine sexuelle Ansprechbarkeit für den kindlichen Körper haben.

Können Jugendliche pädophil sein?

Die Diagnose „Pädophilie“ kann gemäß internationaler Standards (ICD-10, WHO) nicht an unter 16-Jährige vergeben werden. Im PPJ wird daher generell keine Diagnose „Pädophilie“ an unter 16-Jährige vergeben. Wir sprechen bei Jugendlichen, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen, stattdessen von „sexueller Präferenzbesonderheit“ oder „sexueller Ansprechbarkeit“. Wir wollen niemanden stigmatisieren und abschrecken, sondern betroffene Jugendliche erreichen und unterstützen, bevor sie eine Straftat begehen.

Verwächst sich eine sexuelle Ansprechbarkeit auf Kinder mit dem Alter?

Bisher gibt es keine wissenschaftlichen Daten, die diese Annahme unterstützen. Zu wenig ist über die Entwicklung der sexuellen Ausrichtung bekannt. Vielmehr lehrt die klinische Erfahrung, dass sich die sexuelle Präferenz – und damit auch die für das kindliche Körperschema – im Jugendalter ausbildet und anschließend weitgehend stabil bleibt. Befragt man erwachsene Männer mit auf Kinder bezogenen sexuellen Fantasien, berichten die meisten von ihnen, bereits seit ihrer Pubertät darum zu wissen und sich schon als Jugendlicher Hilfe gewünscht zu haben.

Wie ist das mit der Anonymität im Projekt?

Die Gewährleistung des Datenschutzes ist uns ein ernsthaftes Anliegen. Jeder, der das PPJ via E-Mail oder via Hotline kontaktiert, erhält zunächst eine sog. Persönliche Identifikationsnummer (PIN). Unter dieser PIN werden alle Unterlagen zum Jugendlichen geführt. Keine unbefugte Person kann Rückschlüsse auf die Identität des Jugendlichen ziehen. Aufgrund ethischer Richtlinien muss jedoch die Einwilligungserklärung zur Projektteilnahme mit Klarnamen unterschrieben werden. Diese wird von allen Unterlagen mit der PIN getrennt und verschlossen aufbewahrt.

Was passiert nach der ersten Kontaktaufnahme?

Nach der ersten Kontaktaufnahme wird der betroffene Jugendliche sowie (sofern gewünscht) seine Bezugspersonen(en) zu meist mehreren diagnostischen Terminen eingeladen. Die Diagnostik selbst besteht aus mehreren Gesprächen, sowie einer Reihe von Fragebögen, die vom Jugendlichen zu bearbeiten sind. Dafür werden ca. 3 Termine à 2-3h vereinbart. Es finden auch Einzelgespräche mit den Bezugspersonen statt, die darüber hinaus ebenfalls einen Fragebogen ausfüllen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sind von großem Nutzen für die Beurteilung der persönlichen und der sexuellen Entwicklung des Jugendlichen. Sie geben wertvolle Anknüpfungspunkte für die therapeutischen Empfehlungen.

Was passiert mit den Daten meines Kindes?

Der Schutz der Daten Ihres Kindes ist uns ein ernstes Anliegen, siehe auch „Wie ist das mit der Anonymität im Projekt?“. Niemand, der nicht im Projekt angestellt ist, hat Zugang zu ihren Daten. Alle Unterlagen werden in separat verschließbaren Schränken aufbewahrt, deren Zugangsmöglichkeiten Projektmitarbeitern vorbehalten ist, die unter Schweigepflicht nach §203 StGB stehen.

Wird eine Überweisung vom Hausarzt benötigt?

Nein, es muss vorab kein Arzt konsultiert werden. Das Hilfsangebot ist kostenlos und steht unter Schweigepflicht.

Erfährt die Krankenkasse von der Teilnahme im PPJ?

Nein, es besteht während der Teilnahme im PPJ - auch bei der ambulanten diagnostischen und/oder therapeutischen Versorgung - keinerlei Kontakt zur Krankenkasse. Die Teilnahme im PPJ ist für die Projekteilnehmer und deren Angehörige kostenlos, so dass dahingehend auch keine Notwendigkeit besteht. Sollte jedoch ein stationärer Aufenthalt notwendig sein (siehe unten), muss dieser über die Krankenkasse finanziert werden. Die Entscheidung darüber wird jedoch nicht ohne vorherige Rücksprache mit dem Projektteilnehmer getroffen, außer bei akuten Eigen- und/oder Fremdgefährdungsaspekten, z.B. akuter Kindeswohlgefährdung oder Suizidalität.

Kann auch ausschließlich online oder telefonisch am Projekt teilgenommen werden?

Nein. Ein erster Kontakt kann natürlich telefonisch über die Projekt-Hotline (030/450 529 529) oder via E-Mail (PPJ-internet@charite.de) erfolgen. Für die Diagnostik und die Therapie sind jedoch persönliche Gespräche unumgänglich. Aufgrund der Sensibilität der Thematik ist eine gute Beziehung zwischen Therapeut und Jugendlichem zwingend notwendig. Diese lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch aufbauen. Darüber werden auch die Testuntersuchungen im PPJ von geschulten Mitarbeitern durchgeführt, die bei Unklarheiten und Problemen für Fragen zur Verfügung stehen können.

Wann und von wem wird entschieden, ob ein Jugendlicher ein Therapieangebot erhält?

Nach Abschluss der ausführlichen Diagnostik wird im Rahmen einer Fallkonferenz entschieden, ob der betroffene Jugendliche die Ein- bzw. Ausschlusskriterien des Projektes erfüllt. Entscheidende Voraussetzungen für die Möglichkeit der Therapieteilnahme sind das Bestehen einer sexuellen Erregbarkeit durch das kindliche Körperschema, die Motivation, die sexuellen Fantasien nicht ausleben zu wollen und die Bereitschaft, keine sexuellen Übergriffe (einschließlich der Nutzung von Missbrauchsabbildungen) zu begehen. Der Jugendliche muss darüber hinaus zwischen 12 und 18 Jahre alt sein und darf aktuell nicht aufgrund sexueller Übergriffe gegenüber Kindern mit der Justiz in Kontakt stehen. Sollten darüber hinaus psychiatrische Begleiterkrankungen im Vordergrund stehen, müssen diese zuerst behandelt werden. Sollte dem Jugendlichen aus den genannten Gründen kein Therapieplatz angeboten werden können, werden gemeinsam mit ihm und den Sorgeberechtigten der nächstbeste Schritt besprochen und gegebenenfalls zunächst andere Anlaufstellen vermittelt.

Wie lange dauert die Therapie?

Bei wöchentlichen einzeltherapeutischen Sitzungen á 50 Minuten ist die Therapie auf ungefähr ein Jahr angelegt. Die Dauer kann je nach Rhythmus der Sitzungen (bspw. Termine nur alle 2 Wochen aufgrund einer höheren räumlichen Entfernung) sowie der zu behandelnden individuellen Problematiken variieren.

Können Jugendliche mit sexueller Ansprechbarkeit für das kindliche Körperschema „geheilt“ werden?

Eine Heilung im Sinne einer Löschung der sexuellen Ausrichtung kann nach gegenwärtigem Wissenstand nicht in Aussicht gestellt werden. Dies ist daher auch nicht das Ziel der Therapie. Niemand ist verantwortlich für seine sexuelle Neigung, aber jeder trägt die Verantwortung für sein Verhalten. Die Therapie zielt deshalb darauf ab, den betroffenen Jugendlichen zu helfen, ihre problematischen – sexuellen – Fantasien nicht auszuleben, um erstmalige oder wiederholte Übergriffe auf Kinder sowie die Nutzung von Missbrauchsabbildungen zu verhindern.

Werden in der Therapie Medikamente eingesetzt und wenn ja, welche?

In den meisten Fällen empfehlen wir keinen Einsatz von Medikamenten. In Einzelfällen können sie jedoch hilfreich sein, die Intensität sexueller Impulse zu reduzieren. Der Einsatz von Medikamenten kann also z.B. sinnvoll sein, wenn die sexuellen Fantasien sehr stark sind und deshalb ein hohes Risiko besteht, einen sexuellen Übergriff zu begehen oder Missbrauchsdarstellungen zu konsumieren. Die therapiebegleitende Einnahme von Medikamenten wird immer nur nach ausführlicher Aufklärung über Chancen und Risiken und mit Zustimmung des Jugendlichen sowie der Sorgeberechtigten empfohlen und findet unter kinder- und jugendpsychiatrischer Fachaufsicht statt.

Gibt es die Möglichkeit einer stationären Aufnahme?

Es handelt sich beim PPJ um ein ambulantes Hilfsangebot. Wird jedoch im Rahmen der Diagnostik bei dem Jugendlichen eine akute Fremd- und/oder Eigengefährdung festgestellt, werden gemeinsam mit dem Jugendlichen und den Sorgeberechtigen Schritte erarbeitet, um die akute Gefährdungssituation zu beenden. Im Einzelfall dafür kann eine stationäre Unterbringung in Betracht gezogen werden. Diese kann beim Kooperationspartner des Projektes, der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik des Vivantes Klinikum im Friedrichshain erfolgen. Bitte beachten Sie: Es handelt sich dabei nicht um eine Station, die ausschließlich auf die Behandlung von Präferenzbesonderheit bei Jugendlichen spezialisiert ist.

Wird die Schweigepflicht auch eingehalten, wenn ein Projektteilnehmer eine Straftat im Zusammenhang mit seiner Neigung begangen hat?

Die Schweigepflicht für Therapeuten ist die Grundlage für unseren Präventionsansatz. Ärzte und Psychologen sind in Deutschland hinsichtlich aller in der Vergangenheit liegenden Straftaten (auch sexueller Natur), die ihnen im Rahmen ihrer diagnostischen und therapeutischen Tätigkeit bekannt werden, an die Schweigepflicht gebunden. So kann hilfesuchenden, justizunbekannten Menschen mit einer sexuellen Ansprechbarkeit für das kindliche Körperschema diagnostische und therapeutische Hilfe angeboten werden. In Fällen akuter Selbst- und/oder Fremdgefährdung steht das Kindeswohl an erster Stelle. In diesen Fällen werden gemeinsam mit dem Jugendlichen und seinen Sorgeberechtigten Schritte erarbeitet, um die akute Gefährdung zu beenden.

Welche Ansprechpartner und Hilfsangebote gibt es neben dem PPJ?

Das hängt vom individuellen Unterstützungsbedarf des Jugendlichen ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Wir empfehlen Ihnen deshalb die folgenden Kontaktstellen im Internet aufzusuchen:

Hilfe finden! – Angebot der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung

Bundesweite Liste der Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

Gefördert durch den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen